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Ordnungsgemäße Kassenführung: GoBD

elektronisches Aufzeichungssystem (z.B. Kassensystem) oder handschriftliche Aufzeichnungen?

  • in Deutschland gibt es keine Pflicht, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden
  • Bargeschäfte können auch weiterhin handschriftlich dokumentiert werden wenn noch kein elektronisches Aufzeichnungssystem zum EInsatz kam
  • gilt insbesondere wo Waren von geringem Wert an viele unbekannte Personen verkauft werden

Gefahren der handschriftlichen Aufzeichung

  • Fehler in der Erfassung und Dokumentation von Bargeldbewegungen können bei Betriebsprüfungen oder unangekündigten Kassen-Nachschauen zu Schätzungen von Umsatz und Gewinn führen

Vorteile elektronischer Aufzeichnungssysteme

  • Dokumentation wird deutlich vereinfacht
  • gesetzliche und steuerrechtliche Konformität
  • weniger Zeitaufwand und mehr Effektivität
  • statistische Auswertung und Übersicht Ihrer Artikel
  • u. v. m.

Ihre Aufzeichungen müssen den GoBD-Richtlinien entsprechen

GoBD = Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Daten

Die Einnahmen und Ausgaben müssen:

  1. Einzeln,
  2. Vollständig,
  3. Richtig,
  4. Zeitgerecht,
  5. Geordnet und
  6. Unveränderbar

erfasst werden.

sowie 10 Jahre unverändert archiviert werden.

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