Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Die Bundesregierung möchte die Gastronomiebranche wirtschaftlich unterstützen und hat dazu die Umsatzsteuer für Speisen ab dem 01.01.2026 von 19 auf 7 % reduziert. Für Getränke bleibt es bei 19 %.
Bitte beachten Sie, dass bei Speisen damit die mitunter streitanfällige Unterscheidung "Verzehr außer Haus" (Speisenlieferung mit 7 % Umsatzsteuer) versus "Verzehr im Haus" (Restaurationsleistung mit 19 %) entfallen.
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