Aktuelles

Ordnungsgemäße Kassenführung: GoBD

elektronisches Aufzeichungssystem (z.B. Kassensystem) oder handschriftliche Aufzeichnungen?

  • in Deutschland gibt es keine Pflicht, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden
  • Bargeschäfte können auch weiterhin handschriftlich dokumentiert werden wenn noch kein elektronisches Aufzeichnungssystem zum EInsatz kam
  • gilt insbesondere wo Waren von geringem Wert an viele unbekannte Personen verkauft werden

Gefahren der handschriftlichen Aufzeichung

  • Fehler in der Erfassung und Dokumentation von Bargeldbewegungen können bei Betriebsprüfungen oder unangekündigten Kassen-Nachschauen zu Schätzungen von Umsatz und Gewinn führen

Vorteile elektronischer Aufzeichnungssysteme

  • Dokumentation wird deutlich vereinfacht
  • gesetzliche und steuerrechtliche Konformität
  • weniger Zeitaufwand und mehr Effektivität
  • statistische Auswertung und Übersicht Ihrer Artikel
  • u. v. m.

Ihre Aufzeichungen müssen den GoBD-Richtlinien entsprechen

GoBD = Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Daten

Die Einnahmen und Ausgaben müssen:

  1. Einzeln,
  2. Vollständig,
  3. Richtig,
  4. Zeitgerecht,
  5. Geordnet und
  6. Unveränderbar

erfasst werden.

sowie 10 Jahre unverändert archiviert werden.

Kassensysteme

Kassensysteme

Bürotechnik

Bürotechnik

Dienstleistungen

Dienstleistungen

Kyocera
AVM
Synology
Brother
Gigaset
HSM
MULTIDATA
Gastware
Canon
HP
Anybill
Terra
Auerswald

Blog & Neuigkeiten