Ordnungsgemäße Kassenführung: GoBD
elektronisches Aufzeichungssystem (z.B. Kassensystem) oder handschriftliche Aufzeichnungen?
- in Deutschland gibt es keine Pflicht, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden
- Bargeschäfte können auch weiterhin handschriftlich dokumentiert werden wenn noch kein elektronisches Aufzeichnungssystem zum EInsatz kam
- gilt insbesondere wo Waren von geringem Wert an viele unbekannte Personen verkauft werden
Gefahren der handschriftlichen Aufzeichung
- Fehler in der Erfassung und Dokumentation von Bargeldbewegungen können bei Betriebsprüfungen oder unangekündigten Kassen-Nachschauen zu Schätzungen von Umsatz und Gewinn führen
Vorteile elektronischer Aufzeichnungssysteme
- Dokumentation wird deutlich vereinfacht
- gesetzliche und steuerrechtliche Konformität
- weniger Zeitaufwand und mehr Effektivität
- statistische Auswertung und Übersicht Ihrer Artikel
- u. v. m.
Ihre Aufzeichungen müssen den GoBD-Richtlinien entsprechen
GoBD = Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Daten
Die Einnahmen und Ausgaben müssen:
- Einzeln,
- Vollständig,
- Richtig,
- Zeitgerecht,
- Geordnet und
- Unveränderbar
erfasst werden.
sowie 10 Jahre unverändert archiviert werden.